Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 286/21 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2021-07-02
Aktenzeichen: 7 B 286/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.7B286.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.2.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.