Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 4629/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: 6 A 4629/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1215.6A4629.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.