Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1595/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-28
Aktenzeichen: 6 B 1595/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1228.6B1595.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.