Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2766/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 6 A 2766/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0215.6A2766.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 58 Abs. 2
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminaloberkommissars, der sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe seiner dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet.
Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung.
Für die Bemessung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung bietet die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eine zeitliche Orientierung.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.