Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1955/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-28
Aktenzeichen: 4 B 1955/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0228.4B1955.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17.12.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.