Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1917/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 19 B 1917/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0304.19B1917.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: SchulG NRW § 41 Abs 1; CoronaBetrV NRW § 3 Abs 1 S 2; DistanzlernVO NRW § 3 Abs 5
Leitsätze
Eine an die Eltern gerichtete Schulbesuchsaufforderung bezüglich des schulpflichtigen Kindes gebietet, aktiv für einen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.