Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 162/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-04-14
Aktenzeichen: 6 E 162/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0414.6E162.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG §52 Abs.6 S.1 Nr.1; GKG §52 Abs.7
Leitsätze
Teilweise erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf Schadensersatz gerichteten Klageverfahren.
Ein neben dem Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis verfolgtes darauf bezogenes Schadensersatzbegehren wirkt sich nach § 52 Abs. 7 GKG nicht streitwerterhöhend aus.
Tenor
Der angefochtene Beschluss geändert.
Der Streitwert wird für das Klageverfahren auf 31.962,36 Euro festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.