Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 592/22.NE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 4 B 592/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0512.4B592.22NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Vollzug von § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf – Ausnahmen vom Ladenschluss – im Jahre 2022 vom 9.5.2022 wird im Wege einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.