Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 798/22.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 6 A 798/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0728.6A798.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO §55a Abs. 5 Satz 2
Leitsätze
Die anwaltliche Sorgfaltspflicht erfordert bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines Schriftsatzes im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs die Kontrolle, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht entsprechend § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO bestätigt worden ist.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zur Hälfte.