Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 994/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-15
Aktenzeichen: 6 B 994/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0915.6B994.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihn weiter am Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen.
Zur Polizeidiensttauglichkeit bei Laktoseintoleranz.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.