Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 21 D 32/18.AK — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 21 D 32/18.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0923.21D32.18AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.