Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1917/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-27
Aktenzeichen: 19 A 1917/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0927.19A1917.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: OVP § 36 Abs. 2; OVP § 5 Abs. 2; OVP § 6 Abs. 4
Leitsätze
Die Auslegung des Begriffs des „schwerwiegenden Grunds“ im Sinn des § 36 Abs. 2 OVP ist auch hinsichtlich psychischer Beeinträchtigungen insoweit geklärt, als sie überhaupt verallgemeinerungs- und klärungsfähig ist. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Darlegung des schwerwiegenden Grunds sowie die Frage der Beweislast.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.