Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 810/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-10-14
Aktenzeichen: 6 B 810/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1014.6B810.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, der nach Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens zweier Modulprüfungen infolge unbegründeter Prüfungsrücktritte die Gewährung weiterer Prüfungsversuche begehrt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.