Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 870/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-10-27
Aktenzeichen: 6 B 870/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1027.6B870.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: AZVO § 2 Abs. 6
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.