Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 302/20.NE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-11-03
Aktenzeichen: 7 D 302/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1103.7D302.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Antrag wird verworfen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.