Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 487/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 6 A 487/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1124.6A487.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BGB § 839 Abs. 3
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Hauptbrandmeisters, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.