Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 984/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 6 B 984/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0110.6B984.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; APOaVollzD § 15 Abs. 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers um Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Der Dienstherr kann einem Bewerber um Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe Eignungsmängel entgegenhalten, auch wenn dieser die Laufbahnprüfung mit "ausreichend" bestanden hat.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.