Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1120/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 1 B 1120/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0119.1B1120.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 2.500,00 Euro festgesetzt.