Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 70/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 6 A 70/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0208.6A70.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwVfG NRW §48 Abs.1, Abs. 4
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Lehrers, der sich gegen die Rücknahme seiner Bestellung zum Datenschutzbeauftragten wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.