Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1275/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 6 B 1275/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0223.6B1275.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Neubewertung von Modulprüfung, hilfsweise Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs gerichtet ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.