Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 118/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-03-02
Aktenzeichen: 12 B 118/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0302.12B118.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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Das einstweilige Rechtsschutzverfahren wird eingestellt, soweit es Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden ist.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2023- 19 L 2837/22 - ist wirkungslos, soweit unter dessen Ziffer 2 der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und unter Ziffer 3 über die Tragung der Kosten des erstinstanzlichen Eilverfahrens entschieden worden ist.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens erster Instanz trägt die Antragsgegnerin, die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zweiter Instanz die Antragstellerin.