Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 36 A 1497/22.T — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-03-20
Aktenzeichen: 36 A 1497/22.T
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0320.36A1497.22T.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Landesberufsgericht für Heilberufe 1. Senat
Tenor
Das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln vom 6. Mai 2022 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass eine Verletzung von Berufspflichten des Beschuldigten nicht vorliegt.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen einschließlich der dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.