Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1299/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: 6 B 1299/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0331.6B1299.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 44 a; VwVfG NRW § 39 Abs. 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung des Antragstellers zur Wiederholungsprüfung verpflichtet hat.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.