Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 662/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 6 A 662/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.6A662.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOPol § 28 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf Anerkennung einer Laufbahnbefähigung gerichtet ist.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.