Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 1271/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-04
Aktenzeichen: 16 B 1271/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0504.16B1271.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Normen: FeV § 14 Abs. 1 Satz 3
Leitsätze
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- Die Formulierung „trotz der Hinweise auf einen gelegentlichen Cannabiskonsum“ in einer nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV zur Begutachtung aufgeworfenen Frage begegnet keinen Bedenken, soweit sich aus der Begründung der Begutachtungsanordnung ergibt, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsum aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde feststeht.
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- Die zusätzliche Frage nach einem sicheren Führen von Kraftfahrzeugen ist ebenfalls nicht zu beanstanden.
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. November 2022 – mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung – geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 6 K 5913/22 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.