Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 18 E 339/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-16
Aktenzeichen: 18 E 339/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0516.18E339.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO; § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO
Tenor
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T. aus L. beigeordnet.
Die Entscheidung über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.