Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 443/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 6 B 443/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.6B443.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines , der sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.