Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 566/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-08-25
Aktenzeichen: 12 A 566/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0825.12A566.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Aus dem Zulassungsvorbringen der Beklagten ergeben sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils mit Blick auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, § 90 SGB VIII sei eine abschließende bundesrechtliche Regelung, nach der allein die Eltern eines betreuten Kindes potenzielle Beitragspflichtige für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in Offener Ganztagsschule seien, und jedenfalls ein nichtehelicher Lebensgefährte des leiblichen Elternteils könne dem satzungsrechtlich nicht gleichgestellt werden.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten