Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 151/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-08-30
Aktenzeichen: 6 A 151/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0830.6A151.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 3; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 26 Abs. 3
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.