Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 547/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-14
Aktenzeichen: 4 B 547/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0914.4B547.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.5.2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 9.199,34 Euro festgesetzt.