Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 889/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-06
Aktenzeichen: 6 B 889/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1106.6B889.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; VwVfG NRW § 21
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.