Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 496/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-14
Aktenzeichen: 6 B 496/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1114.6B496.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwVfG § 46; LVO NRW § 31; LABG NRW § 3; LABG NRW § 13; LABG NRW § 14; OBAS § 7; OBAS § 12; OBAS § 13
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle als Fachleitung an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.