Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 642/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-19
Aktenzeichen: 4 E 642/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1219.4E642.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.