Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 455/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-29
Aktenzeichen: 4 B 455/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1229.4B455.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24.4.2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 39.644,96 Euro festgesetzt.