Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2831/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-11
Aktenzeichen: 6 A 2831/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0111.6A2831.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 49
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars, der die Verpflichtung des beklagten Landes zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Chauffeur in einem Unternehmen begehrt, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.