Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 57/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 6 B 57/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0117.6B57.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 33
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Anordnung einer psychiatrischen (Zusatz-)Begutachtung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.