Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 10 E 780/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-19
Aktenzeichen: 10 E 780/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0119.10E780.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Normen: GKG § 28 Abs. 2
Leitsätze
Die Kosten für die Versendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten schuldet - im Verhältnis zum Gericht - der Prozessbevollmächtigte und nicht der von ihm im Verfahren vertretene Beteiligte.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.