Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1238/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 6 B 1238/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0228.6B1238.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.