Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1082/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-02-29
Aktenzeichen: 1 B 1082/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0229.1B1082.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Normen: ZustVO JM § 7 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; LBG NRW § 2 Abs. 3; LBG NRW § 2 Abs. 4 Halbsatz 1
Leitsätze
Besetzung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 34.059,60 Euro festgesetzt.