Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 116/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-15
Aktenzeichen: 6 E 116/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0315.6E116.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG § 52 Abs. 6 Satz 4
Leitsätze
In Konkurrentenstreitverfahren, die ein Beamtenverhältnis auf Zeit betreffen, bemisst sich der Streitwert nach § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, Sätze 2 und 3 GKG und ist jedenfalls dann nicht nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG zu halbieren, wenn der um Rechtschutz nachsuchende Bewerber der bisherige Stelleninhaber ist.
Tenor
Die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung wird geändert.
Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.