Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 27/22.NE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-28
Aktenzeichen: 7 D 27/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0528.7D27.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.