Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 211/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-05
Aktenzeichen: 6 B 211/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0705.6B211.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren eines Sozialamtmanns.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.