Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 519/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 12 B 519/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0821.12B519.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 26. März 2024 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 26. März 2024 erfolgte Aufhebung der Betriebserlaubnis für die Einrichtung Sozialpädagogische Jugendwohngemeinschaft H., N.-straße 0, 00000 H., wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.