Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 700/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 6 B 700/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0827.6B700.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOPol NRW § 12; LVOPol NRW § 3 Abs. 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines 16-jährigen Bewerbers mit dem Ziel der Zulassung zur Ausbildung im Bildungsgang Fachoberschule Polizei, die ihm mangels charakterlicher Eignung verweigert worden ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.