Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 10 D 126/22.NE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-08-28
Aktenzeichen: 10 D 126/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0828.10D126.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bebauungsplan E. Nr. 2 - F.-straße/ R.-straße - 7. Änderung der Antragsgegnerin ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.