Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1964/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-10-14
Aktenzeichen: 6 A 1964/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1014.6A1964.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §26
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Justizhauptsekretärs a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.