Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 676/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-11-05
Aktenzeichen: 6 B 676/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1105.6B676.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO §146; Grundordnung HSPV §18a Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs wegen fehlerhaften Prüfungsverfahrens gerichtet ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.