Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 2 D 6/24.NE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-11-07
Aktenzeichen: 2 D 6/24.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1107.2D6.24NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.