Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 581/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-11-11
Aktenzeichen: 19 E 581/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1111.19E581.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ESchVO § 4 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze
Für den Streit über einen Anspruch auf Begründung eines Schulverhältnisses mit einem kirchlichen Ersatzschulträger mittels eines privatrechtlichen Vertrags ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.