Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2422/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-10
Aktenzeichen: 6 A 2422/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1210.6A2422.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §26 Abs.1 S.1; LBG NRW §33 Abs.1 S.3
Leitsätze
Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, mit dem sie sich gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Verfahren beider Instanzen auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.